Energieeinsparverordnung 2007(ab 01.10.2009 tritt neue die EnEV 2009 in Kraft)
Die Energieeinsparverordnung ist Bestandteil des deutschen Baurechts, in ihr werden Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch von Gebäuden vorgeschrieben.

Das regelt die EnEV 2009
Energieausweise für Gebäude
Energetische Mindestanforderungen für Neubauten
Energetische Mindestanforderungen für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude
Mindestanforderungen für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie Warmwasserversorgung
Energetische Inspektion von Klimaanlagen
Ordnungswidrigkeiten
Für welche Gebäude gilt die EnEV 2009?
Für alle beheizten und gekühlten Gebäude bzw. Gebäudeteile.
Sonderregelungen gelten für Gebäude, die nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden (z. B. Ferienhäuser), die nur für kurze Dauer errichtet werden (z.B. Zelte, Traglufthallen) oder für ganz spezielle Nutzungen, wie z.B. Ställe und Gewächshäuser.
Kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche und nach Landesrecht geschützte Baudenkmäler sind von der Verpflichtung zur Erstellung von Energieausweisen nicht betroffen.
(Quelle: Deutschen Energie-Agentur GmbH)
Weitere Informationen:
Deutschen Energie-Agentur GmbH
EnEV 2007 und EnEV 2009
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Beschlussfassung der Bundesregierung zur EnEV 2009.pdf